Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der NetzWerkstatt2000, Siedlaczek & Janas GbR

1. Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die AGB gelten für alle Vertragsabschlüsse zwischen der NetzWerkstatt2000 und dem Kunden. Sie gelten grundsätzlich in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Diese sind bei der NetzWerkstatt2000 durch Anklicken des entsprechenden Hinweises auf den aufgerufenen Internetseiten zu lesen und können ausgedruckt werden. Im traditionellen Warengeschäft liegen die AGB grundsätzlich dem Schriftverkehr bei.

2. Kunden
Die NetzWerkstatt2000 schließt Verträge mit Kunden ab, die
a) unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie mit
b) juristischen Personen, jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, der Schweiz sowie allen anderen Staaten, soweit diese nicht durch staatliche und überstaatliche Regelungen oder Embargos ausgeschlossen sind. Soweit das Angebot eines nicht akzeptierten Teilnehmers versehentlich von der NetzWerkstatt2000 angenommen wurde, ist die NetzWerkstatt2000 binnen einer angemessenen Frist zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt.

3. Vertragsgegenstand
Die NetzWerkstatt2000 liefert die vom Kunden bestellten Waren oder erbringt Dienstleistungen nach Angebotsannahme. Die Annahme erfolgt immer schriftlich durch eine Auftragsbestätigung. Sollte die NetzWerkstatt2000 nachträglich erkennen, daß sich bei der NetzWerkstatt2000 ein Fehler, zum Beispiel bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit ergeben hat, wird die NetzWerkstatt2000 den Kunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist die NetzWerkstatt2000 zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4. Vertragsabschluß / Zahlung
4.1 Der Vertrag über einen angebotenen Gegenstand oder eine Dienstleistung kommt gegenüber dem Kunden durch die Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung der NetzWerkstatt2000 zustande.

4.2 Die NetzWerkstatt2000 ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn auf Seiten des Käufers eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist, Konkurs- oder Vergleichsantrag gestellt wurde oder sich der Vertragspartner mit der Bezahlung einer Lieferung in Verzug befindet.

4.3 Die Warenlieferungen im In- und Ausland bis zu einem Nettowarenwert von 10.000 DM oder 5.100 Euro erfolgt per Nachnahme, Vorauskasse oder Belastung der Kreditkarte. Darüber hinaus sind alle anderen Zahlungsverfahren mit der NetzWerkstatt2000 schriftlich zu vereinbaren, dafür ausreichend ist die Erwähnung des Zahlungsverfahrens in der Auftragsbestätigung.

4.4 Zahlungsverzug und Mahnverfahren: Liefert die NetzWerkstatt2000 auf Rechnung, erfolgt dies unter Angabe eines Zahlungszieles. Wird dieses Zahlungsziel überschritten, erfolgt die Inverzugsetzung ohne ein Mahnschreiben. Alle daraus resultierenden Rechtsfolgen stützen sich auf die jeweilig gültige Rechtslage. Die aus dem Mahnverfahren entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

4.5 Verfügbarkeitsvorbehalt: Sollte die NetzWerkstatt2000 nach Vertragsabschluß feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann die NetzWerkstatt2000 entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Das Angebot einer Ersatzlieferung oder des Rücktritts erfolgt unverzüglich, spätestens innerhalb von 6 Werktagen nach Eingang der Bestellung.

4.6 Schadensersatz bei Nichtannahme der Lieferung oder Dienstleistung: Bei Nichtannahme einer bestellten Lieferung oder Nichtinanspruchnahme einer Dienstleistung werden dem Kunden mindestens 10 v.H. des Lieferwertes als Schadensersatz in Rechnung gestellt. Der Kunde hat binnen 5 Werktagen die Möglichkeit nachzuweisen, daß der NetzWerkstatt2000 ein geringerer Schaden entstanden ist.

5. Fristen von Lieferung und Leistung
5.1 Grundsätzlich sind für die Einhaltung der Fristen für Lieferung und Leistung die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Kundenseitig muss die Bestellung, wenn nicht anders vereinbart, der NetzWerkstatt2000 schriftlich vorliegen. Als anders vereinbart gilt, wenn der NetzWerkstatt2000 eine Einzugsermächtigung des Kunden vorliegt.

5.2 Zwingend für die Einhaltung der Lieferfristen sowie für Einhaltung der Fristen der zu erbringenden Dienstleistung sind die kundenabhängige Erbringung nachstehend aufgeführter Voraussetzungen:
-kundenseitig zu liefernde Komponenten müssen der NetzWerkstatt2000 zu Produktionsbeginn zur Verfügung stehen.
- Änderungswünsche bei Standardprodukten sind grundsätzlich schriftlich seitens des Kunden zu verfassen und an den Lieferer zu übermitteln.

5.3 Die NetzWerkstatt2000 ist berechtigt, Teillieferungen an den Kunden durchzuführen, die Lieferfristen gelten damit als eingehalten.

5.4 Die Fristen für Lieferung und Leistung der NetzWerkstatt2000 werden bei unabwendbaren Ereignissen höherer  Gewalt angemessen verlängert.

5.5 Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden ab Lager Lünen, Erstversand. Eine Frachtversicherung wird von der NetzWerkstatt2000 abgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Selbstversicherer. Die Selbstversicherung ist der NetzWerkstatt2000 schriftlich anzuzeigen.

6. Kundenspezifische Lösungen und Dienstleistungen
6.1 Die NetzWerkstatt2000 fertigt Produkte sowie Zubehörteile nach Kundenwunsch. Voraussetzung für die Umsetzung sind die Vorlage aller zur Produktion notwendigen Unterlagen wie Zeichnungen, Bemaßungen, etc. vor Beginn der Fertigung im Hause der NetzWerkstatt2000 .

6.2 Der Rücktritt vom Kaufvertrag nach Produktionsbeginn beinhaltet die Übernahme der Kosten, die im Rahmen der Produktion entstanden sind. Die Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

6.3 Die Bestellung kundenspezifischer Produkte verpflichtet den Kunden zur Abnahme.

6.4 Die NetzWerkstatt2000 erbringt auf Wunsch des Kunden Dienstleistungen vor Ort. Voraussetzung für das Zustandekommen eines Dienstleistungsauftrages ist die Schriftform oder die inhaltliche Bestellung.

6.5 Der Kunde hat die baulichen und versorgungstechnischen Voraussetzungen, die für die Installation und Einrichtung vor Ort notwendig sind, zu schaffen. Stellen die NetzWerkstatt2000 oder deren Erfüllungsgehilfen fest, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, werden die angefallenen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

7. Preis
7.1 Der Kunde kann den jeweils ausgewiesenen Betrag in EURO bezahlen. Auf der Rechnung werden neben dem Nettopreis für die Ware die Preise für ergänzende Leistungen ausgewiesen: Verpackung, Versand, Versicherung, die jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer etc.

7.2 Die auf den Internetseiten der NetzWerkstatt2000 angegebenen Preise sind identisch mit der gedruckten Preisliste in der jeweils gültigen Form.

7.3 Die NetzWerkstatt2000 behält sich die Rabattierung für Bestellungen im e-commerce-Bereich sowie für zeitlich begrenzte Aktionen im Rahmen von Messen, etc. vor.

8. Eigentumsvorbehalt
Die NetzWerkstatt2000 behält sich das Eigentum an allen Waren, die von ihr an einen Kunden ausgeliefert werden, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor. Soweit die NetzWerkstatt2000 im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware in dem Zeitpunkt auf NetzWerkstatt2000 übergeht, in dem der Kunde die Austauschlieferung erhält.

9. Gewährleistung
9.1 Die NetzWerkstatt2000 gewährleistet nach Treu und Glauben, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Versandes nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Acht. Es gilt, wenn keine anderen schriftlichen Abreden getroffen sind, eine vertragliche Garantievereinbarung von 6 Monaten.

9.2 Die Retoure muss frei angeliefert werden. Ein Vorabtausch ist nicht möglich.

9.3 Ergänzend hat der Kunde potentiell Ansprüche aus Garantieerklärungen der Hersteller der angebotenen technischen Produkte, soweit die Garantiezeiten in der Auftragsbestätigung durch die NetzWerkstatt2000 aufgeführt sind. Der Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen. Diese sind binnen einer Woche ab Zugang der Lieferung der NetzWerkstatt2000 schriftlich mitzuteilen. Als fristgerechte Einsendung gilt der Poststempel. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung umgehend nach Feststellung des versteckten Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen.

9.4 Im Falle einer nicht vollständigen Lieferung wird die NetzWerkstatt2000 umgehend nachliefern. Im übrigen hat die NetzWerkstatt2000 zunächst das Recht, entweder die mangelhafte Sache zu reparieren oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Gelingt die Reparatur wiederholt nicht oder erfolgt wiederholt keine befriedigende Ersatzlieferung, ist der Kunde berechtigt, entweder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten (Wandlung).

9.5 Die NetzWerkstatt2000 übernimmt eine Gewährleistung bezogen auf die einzelnen bei ihr bestellten Waren und Komponenten, nicht aber für Sachgesamtheiten, es sei denn, es wird dies ausdrücklich mit dem Kunden so vereinbart. Die Vereinbarung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.

9.6 Eine Gewährleistung kann nicht für solche Mängel übernommen werden, die auf unsachgemäße Nutzung oder eine überdurchschnittliche Beanspruchung der Ware seitens des Kunden zurückzuführen sind, sowie nicht für Verschleißteile.

10. Haftung für Mängel
10.1 Generell ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzungen vertraglicher Nebenpflichten aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere Mängelfolgeschäden, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der NetzWerkstatt2000 und deren Erfüllungsgehilfen.

10.2 Weder Datenverarbeitungsanlagen noch Computersoftware arbeiten nach dem aktuellen Stand der Technik stets fehlerfrei. Entsprechend kann die NetzWerkstatt2000 auch keinen unbedingt immer fehlerfreien Betrieb des Online-Handels technisch sicherstellen. Hinzu treten die Unwägbarkeiten des Internet selbst. Die NetzWerkstatt2000 haftet deshalb nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel möglicherweise von Kunden abgegebene Kaufangebote nicht bei der NetzWerkstatt2000 eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden.

10.3 Der Umfang einer Haftung der NetzWerkstatt2000 nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10.4 Die vorstehenden Regelungen geben den vollständigen Haftungsumfang der NetzWerkstatt2000 , ihrer Geschäftsleitung und ihrer Erfüllungsgehilfen wieder. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.

11. Datenschutz
Die NetzWerkstatt2000 gewährleistet, dass sie die anlässlich von Bestellungen anfallenden Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung erhebt, bearbeitet, speichert und nutzt sowie zu internen Marktforschungs- und zu eigenen Marketingzwecken. Die NetzWerkstatt2000 wird Kundendaten nur zur Bestellabwicklung an verbundene Unternehmen weitergeben. Soweit der Kunde eine Datennutzung für interne Zwecke von der NetzWerkstatt2000 nicht möchte, ist der Kunde berechtigt, dieser Nutzung jederzeit schriftlich zu widersprechen.

12. Rechtswahl
12.1 Auf die Rechtsverhältnisse zwischen der NetzWerkstatt2000 und Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.

12.2 Die Bestimmungen der Ziffer 12.1 lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Kunde einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Kunde die zum Abschluss des Kaufvertrages erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.

13. Verschiedenes
13.1 Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

13.2 Erfüllungsort ist, sowohl für Zahlungen der Unternehmenssitz der NetzWerkstatt2000 , sowie für Lieferungen der Versand-Ort des ersten Versenders, der für die NetzWerkstatt2000 tätig wird.

13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

13.4 Alle Änderungen und Abweichungen sowie Nebenabreden die AGB der NetzWerkstatt2000 betreffend bedürfen der Schriftform.

13.5 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl der NetzWerkstatt2000 , soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

 

Lünen, im Juli 2002