| Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der NetzWerkstatt2000, Siedlaczek & Janas GbR |
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1.
Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen 2.
Kunden 3.
Vertragsgegenstand 4.
Vertragsabschluß / Zahlung 4.2 Die NetzWerkstatt2000 ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn auf Seiten des Käufers eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist, Konkurs- oder Vergleichsantrag gestellt wurde oder sich der Vertragspartner mit der Bezahlung einer Lieferung in Verzug befindet. 4.3 Die Warenlieferungen im In- und Ausland bis zu einem Nettowarenwert von 10.000 DM oder 5.100 Euro erfolgt per Nachnahme, Vorauskasse oder Belastung der Kreditkarte. Darüber hinaus sind alle anderen Zahlungsverfahren mit der NetzWerkstatt2000 schriftlich zu vereinbaren, dafür ausreichend ist die Erwähnung des Zahlungsverfahrens in der Auftragsbestätigung. 4.4 Zahlungsverzug und Mahnverfahren: Liefert die NetzWerkstatt2000 auf Rechnung, erfolgt dies unter Angabe eines Zahlungszieles. Wird dieses Zahlungsziel überschritten, erfolgt die Inverzugsetzung ohne ein Mahnschreiben. Alle daraus resultierenden Rechtsfolgen stützen sich auf die jeweilig gültige Rechtslage. Die aus dem Mahnverfahren entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. 4.5 Verfügbarkeitsvorbehalt: Sollte die NetzWerkstatt2000 nach Vertragsabschluß feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann die NetzWerkstatt2000 entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Das Angebot einer Ersatzlieferung oder des Rücktritts erfolgt unverzüglich, spätestens innerhalb von 6 Werktagen nach Eingang der Bestellung. 4.6 Schadensersatz bei Nichtannahme der Lieferung oder Dienstleistung: Bei Nichtannahme einer bestellten Lieferung oder Nichtinanspruchnahme einer Dienstleistung werden dem Kunden mindestens 10 v.H. des Lieferwertes als Schadensersatz in Rechnung gestellt. Der Kunde hat binnen 5 Werktagen die Möglichkeit nachzuweisen, daß der NetzWerkstatt2000 ein geringerer Schaden entstanden ist. 5.
Fristen von Lieferung und Leistung 5.2
Zwingend für die Einhaltung der Lieferfristen sowie für Einhaltung
der Fristen der zu erbringenden Dienstleistung sind die kundenabhängige
Erbringung nachstehend aufgeführter Voraussetzungen: 5.3 Die NetzWerkstatt2000 ist berechtigt, Teillieferungen an den Kunden durchzuführen, die Lieferfristen gelten damit als eingehalten. 5.4 Die Fristen für Lieferung und Leistung der NetzWerkstatt2000 werden bei unabwendbaren Ereignissen höherer Gewalt angemessen verlängert. 5.5 Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden ab Lager Lünen, Erstversand. Eine Frachtversicherung wird von der NetzWerkstatt2000 abgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Selbstversicherer. Die Selbstversicherung ist der NetzWerkstatt2000 schriftlich anzuzeigen. 6.
Kundenspezifische Lösungen und Dienstleistungen 6.2 Der Rücktritt vom Kaufvertrag nach Produktionsbeginn beinhaltet die Übernahme der Kosten, die im Rahmen der Produktion entstanden sind. Die Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. 6.3 Die Bestellung kundenspezifischer Produkte verpflichtet den Kunden zur Abnahme. 6.4 Die NetzWerkstatt2000 erbringt auf Wunsch des Kunden Dienstleistungen vor Ort. Voraussetzung für das Zustandekommen eines Dienstleistungsauftrages ist die Schriftform oder die inhaltliche Bestellung. 6.5 Der Kunde hat die baulichen und versorgungstechnischen Voraussetzungen, die für die Installation und Einrichtung vor Ort notwendig sind, zu schaffen. Stellen die NetzWerkstatt2000 oder deren Erfüllungsgehilfen fest, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, werden die angefallenen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt. 7.
Preis 7.2 Die auf den Internetseiten der NetzWerkstatt2000 angegebenen Preise sind identisch mit der gedruckten Preisliste in der jeweils gültigen Form. 7.3 Die NetzWerkstatt2000 behält sich die Rabattierung für Bestellungen im e-commerce-Bereich sowie für zeitlich begrenzte Aktionen im Rahmen von Messen, etc. vor. 8.
Eigentumsvorbehalt 9.
Gewährleistung 9.2 Die Retoure muss frei angeliefert werden. Ein Vorabtausch ist nicht möglich. 9.3 Ergänzend hat der Kunde potentiell Ansprüche aus Garantieerklärungen der Hersteller der angebotenen technischen Produkte, soweit die Garantiezeiten in der Auftragsbestätigung durch die NetzWerkstatt2000 aufgeführt sind. Der Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen. Diese sind binnen einer Woche ab Zugang der Lieferung der NetzWerkstatt2000 schriftlich mitzuteilen. Als fristgerechte Einsendung gilt der Poststempel. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung umgehend nach Feststellung des versteckten Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen. 9.4 Im Falle einer nicht vollständigen Lieferung wird die NetzWerkstatt2000 umgehend nachliefern. Im übrigen hat die NetzWerkstatt2000 zunächst das Recht, entweder die mangelhafte Sache zu reparieren oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Gelingt die Reparatur wiederholt nicht oder erfolgt wiederholt keine befriedigende Ersatzlieferung, ist der Kunde berechtigt, entweder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten (Wandlung). 9.5 Die NetzWerkstatt2000 übernimmt eine Gewährleistung bezogen auf die einzelnen bei ihr bestellten Waren und Komponenten, nicht aber für Sachgesamtheiten, es sei denn, es wird dies ausdrücklich mit dem Kunden so vereinbart. Die Vereinbarung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. 9.6 Eine Gewährleistung kann nicht für solche Mängel übernommen werden, die auf unsachgemäße Nutzung oder eine überdurchschnittliche Beanspruchung der Ware seitens des Kunden zurückzuführen sind, sowie nicht für Verschleißteile. 10.
Haftung für Mängel 10.2 Weder Datenverarbeitungsanlagen noch Computersoftware arbeiten nach dem aktuellen Stand der Technik stets fehlerfrei. Entsprechend kann die NetzWerkstatt2000 auch keinen unbedingt immer fehlerfreien Betrieb des Online-Handels technisch sicherstellen. Hinzu treten die Unwägbarkeiten des Internet selbst. Die NetzWerkstatt2000 haftet deshalb nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel möglicherweise von Kunden abgegebene Kaufangebote nicht bei der NetzWerkstatt2000 eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden. 10.3 Der Umfang einer Haftung der NetzWerkstatt2000 nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 10.4 Die vorstehenden Regelungen geben den vollständigen Haftungsumfang der NetzWerkstatt2000 , ihrer Geschäftsleitung und ihrer Erfüllungsgehilfen wieder. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen. 11.
Datenschutz 12.
Rechtswahl 12.2 Die Bestimmungen der Ziffer 12.1 lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Kunde einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Kunde die zum Abschluss des Kaufvertrages erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat. 13.
Verschiedenes 13.2 Erfüllungsort ist, sowohl für Zahlungen der Unternehmenssitz der NetzWerkstatt2000 , sowie für Lieferungen der Versand-Ort des ersten Versenders, der für die NetzWerkstatt2000 tätig wird. 13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist. 13.4 Alle Änderungen und Abweichungen sowie Nebenabreden die AGB der NetzWerkstatt2000 betreffend bedürfen der Schriftform. 13.5 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl der NetzWerkstatt2000 , soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Lünen, im Juli 2002
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